Stadtverwaltung sucht Gastfamilien für jugendliche Flüchtlinge
4. Februar 2016 | Veröffentlicht von peve unter Allgemein |
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Stadtverwaltung sucht Gastfamilien für jugendliche Flüchtlinge
Viele stammen aus dem arabischen und afrikanischen Raum
Seit November vergangenen Jahres erreichen zunehmend auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Bottrop. Es handelt sich überwiegend um männliche Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, die ohne ihre Eltern nach Deutschland gekommen sind. Die meisten stammen aus dem arabischen und afrikanischen Raum, sind muslimischen Glaubens und haben keine oder nur geringe Deutschkenntnisse. Derzeit hat die Stadtverwaltung für mehr als 40 junge Flüchtlinge die Vormundschaft übernommen und diese in stationären Einrichtungen untergebracht. Es ist aber absehbar, dass die Zahl der Jugendlichen, die der Stadt zugewiesen werden, noch deutlich ansteigen wird. Der städtische Fachbereich Jugend und Schule sucht deshalb dringend Familien, die bereit sind, einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling aufzunehmen.
Welche Familien kommen für die Aufnahme eines minderjährigen Flüchtlings in Betracht? Die Gastfamilie sollte bereit sein, dem Jugendlichen für eine absehbare Zeit Schutz und ein Zuhause zu bieten sowie ausreichenden Wohnraum (eigenes Zimmer) zur Verfügung stellen. Offenheit und Toleranz für andere Kulturen und Religionen ist wichtig. Die Familie muss Zeit haben für eine angemessene Zuwendung und Begleitung des/der Jugendlichen. Verständnis für die Situation der Jugendlichen und ihrer Herkunftsfamilien zu entwickeln ist ebenso erforderlich wie Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit im Umgang mit den Jugendlichen.
Im Zusammenleben ist zudem wichtig, mit der unklaren und offenen Bleibe- und Zukunftsperspektive der Jugendlichen umgehen zu können, Kontakte zu den leiblichen Eltern und Familien zu ermöglichen und zu fördern sowie möglichst Fremdsprachenkenntnisse zu haben. Die Gasteltern sollten bereit sein zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Welche Unterstützung erhält eine Gastfamilie? Die Gastfamilien werden zum einen von Fachkräften der Jugendhilfe beraten und unterstützt. Zum anderen erhalten die Familien monatlich ein Pflegegeld. Dessen Höhe ist abhängig vom Alter der/des aufgenommenen Jugendlichen. Für die hier in Betracht kommende Altersgruppe (Kinder ab 14 Jahren) beträgt der Anspruch für materielle Aufwendungen 705 Euro und für Kosten der Erziehung 482 Euro, also in Summe 1.187 Euro pro Monat. Neben diesen Leistungen werden einmalige Beihilfen für Ersteinrichtung und für Sonderbekleidung übernommen.
Familien, die sich für die Aufnahme eines minderjährigen Flüchtlings interessieren, können sich an den Fachbereich Jugend und Schule (Kerstin Pohl, Tel.: 70-3620, oder Andreas Sosnowski, Tel.: 70-3785) wenden.
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